Versicherungsrecht
Versicherungen helfen, um einen eingetretenen Schaden finanziell zu mindern. Aber gerade dabei kommt es häufig zu Problemen und am Ende teils zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Jeder, der einen vermeintlichen Anspruch auf eine Versicherungsleistung hat, ist gut beraten, wenn er sich vor einer Korrespondenz mit dem Versicherer juristischen Beistand holt. Jede falsche Einlassung zu einem Sachverhalt kann sehr leicht zu einer Ablehnung der Leistung führen. Sprechen Sie daher vorher mit einem Anwalt.
Sobald ein Schaden eingetreten ist - die Versicherung spricht vom Eintritt des Versicherungsfalls - sind einige Dinge zu beachten. Denn Fehler, die am Anfang gemacht werden, lassen sich im Nachhinein oft nicht mehr korrigieren.
Daher gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Der Zeitpunkt spielt eine Rolle: Selbst wenn Sie nachweisen können, dass ein Schaden entstanden ist, kann eine Versicherung dessen Regulierung mit dem Argument verweigern, sie sei nicht rechtzeitig informiert worden. Die Meldung ist wichtig: Schon die Verletzung der Anzeige- und Meldepflicht kann dazu führen, dass eine Versicherung nicht zahlen muss, auch wenn feststeht, dass Ihnen ein Schaden tatsächlich entstanden ist.
Wir betreuen unter anderen folgende Bereiche des Versicherungsrechts
- Sachversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kaskoversicherung
- Teilkaskoversicherung
Bei der Steiniger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ihre verkehrsrechtlichen Probleme von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut.